Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) & Festivalordnung

Wir möchten mit SUNBLOOM einen Ort schaffen, an dem Musik, Natur und Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen. Damit sich alle Besucher*innen wohlfühlen und wir gemeinsam einen unvergesslichen Tag erleben können, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie unsere Festivalordnung.

Mit dem Erwerb eines Tickets sowie dem Betreten des Festivalgeländes erkennen Besucher*innen diese AGB und Festivalordnung an.

1. Veranstalter

Veranstalter des SUNBLOOM Festivals ist:
Julian Kraske & Sarah Deshmeh GbR
c/o MDC#kitschandsash, Welserstraße 3, 87463 Dietmannsried
sunbloom@kitschandsash.com

Bei Fragen zu den AGB, der Festivalordnung oder zur Veranstaltung steht der Veranstalter gerne zur Verfügung.

2. Ticketkauf

Mit dem Erwerb eines Tickets kommt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande.

Der Ticketverkauf erfolgt über ticket.io. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen von ticket.io.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Veranstaltungstickets kein Widerrufsrecht.

Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem ursprünglichen Verkaufspreis weiterverkauft werden.

3. Kinder, Minderjährige & Lautstärke

Kinder unter 14 Jahren erhalten freien Eintritt.

Für jedes Kind unter 14 Jahren ist dennoch ein eigenes kostenloses Kinderticket erforderlich.

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist für den Besuch des Festivals ein reguläres Ticket erforderlich.

Kinder sowie Minderjährige unter 16 Jahren dürfen das Festival ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder gesetzlich zulässigen erziehungsbeauftragten Person besuchen. Die Aufsichtspflicht verbleibt jederzeit bei der begleitenden Person. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Auf dem Festivalgelände kann es zu erhöhten Lautstärken kommen. Besucher*innen sind für einen angemessenen Gehörschutz selbst verantwortlich. Für Kinder wird das Tragen eines geeigneten Gehörschutzes ausdrücklich empfohlen.

4. Ticketgültigkeit & Weiterverkauf

Jedes Ticket berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Festivalgelände. Nach dem Einlass erhalten Besucher*innen ein Festivalbändchen, das zum Wiedereinlass berechtigt. Das Ticket verliert nach dem ersten Einlass seine Gültigkeit. Festivalbändchen sind nicht übertragbar und müssen während des gesamten Aufenthalts ordnungsgemäß am Handgelenk getragen werden.

Das Ticket sowie das Festivalbändchen sind auf Verlangen des Veranstalters, der Crew oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

Der gewerbliche Weiterverkauf sowie die Nutzung von Tickets zu Werbe-, Gewinnspiel- oder sonstigen kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

5. Programmänderungen & Veranstaltungsabsage

Änderungen der Spielzeiten der DJs sowie Änderungen einzelner Programmpunkte bleiben vorbehalten. Der Ausfall einzelner Künstler*innen oder Programmpunkte begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe oder Erstattung des Tickets.

Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, extremer Wetterereignisse oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgesagt oder abgebrochen werden, wird der Ticketpreis erstattet.

Nicht erstattet werden Vorverkaufs-, Service- oder Zahlungsgebühren, soweit diese nicht vom Veranstalter vereinnahmt wurden.

Über die Erstattung des Ticketpreises hinaus bestehen keine Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstigen Folgekosten, es sei denn, der Veranstalter haftet hierfür nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften

Witterungsbedingte Beeinträchtigungen (z. B. Regen, Hitze oder Wind) berechtigen nicht zur Rückgabe oder Erstattung von Tickets, sofern die Veranstaltung durchgeführt werden kann.

6. Hausrecht

Das Festival findet auf einem Privatgelände statt.

Während der gesamten Veranstaltung übt der Veranstalter sowie von ihm beauftragtes Personal das Hausrecht aus.

Den Anweisungen des Veranstalters, der Festivalcrew, des Awareness-Teams, des Sicherheitsdienstes sowie von Rettungs- und Einsatzkräften ist unverzüglich Folge zu leisten.

Der Veranstalter ist berechtigt, angemessene Einlasskontrollen (z. B. Taschenkontrollen) durchzuführen.

Besucher*innen kann der Zutritt verweigert oder sie können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden, insbesondere wenn sie

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

7. Dienstleistungen & Angebote Dritter

Auf dem Festivalgelände werden teilweise Waren und Dienstleistungen von eigenständigen Anbietern angeboten (z. B. Gastronomie, Kaffee, Eis, Kunst, Tattoos oder Massagen).

Verträge über den Erwerb von Waren oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen den Besucher*innen und der/dem jeweiligen Anbieter*in zustande.

Für Inhalt, Qualität, Durchführung und Sicherheit dieser Angebote ist ausschließlich die/der jeweilige Anbieter*in verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Respektvoller Umgang & Awareness

SUNBLOOM steht für Offenheit, Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme.

Wir möchten einen Ort schaffen, an dem sich alle Menschen willkommen und sicher fühlen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Religion oder davon, ob sie mit oder ohne Behinderung leben.

Das Tragen oder Zeigen von Symbolen, Kennzeichen oder Parolen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind oder menschenverachtende, diskriminierende oder extremistische Ideologien verherrlichen oder verbreiten, ist untersagt. Diskriminierung, Hassrede, Belästigung, Gewalt oder übergriffiges Verhalten werden nicht toleriert und können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. 

Die gesamte SUNBLOOM Crew fungiert als Awareness-Team. Besucher*innen, die sich unwohl fühlen, Unterstützung benötigen oder beobachten, dass eine andere Person Hilfe benötigt, können sich jederzeit an die Crew wenden. 

9. Natur & Umwelt

Das Festival findet mitten in einem Bambuspark statt.

Besucher*innen sind angehalten, diesen besonderen Ort zu schützen und respektvoll mit der Natur umzugehen.

Es gilt insbesondere:

Besucher*innen haften nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden am Festivalgelände oder an der Natur.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter sowie von ihm beauftragte Fotografen und Videografen Foto- und Videoaufnahmen erstellt.

Die Aufnahmen dienen insbesondere der Dokumentation der Veranstaltung sowie der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters. Sie können hierfür in Printmedien sowie auf der Website des Veranstalters, in sozialen Netzwerken und sonstigen digitalen Medien veröffentlicht werden.

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes nehmen Besucher zur Kenntnis, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden können.

Der Veranstalter achtet bei der Anfertigung und Veröffentlichung der Aufnahmen auf die berechtigten Interessen und Persönlichkeitsrechte der Besucher.

Personen, die im Einzelfall berechtigte Einwände gegen eine Veröffentlichung geltend machen möchten, können sich an den Veranstalter wenden. Entsprechende Anliegen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft und berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

11. Eigene Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich erlaubt, sofern dadurch andere Besucher*innen nicht beeinträchtigt werden.

Professionelle Foto-, Video- oder Audioaufnahmen sowie deren kommerzielle Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

12. Alkohol & Jugendschutz

Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Spirituosen sowie spirituosenhaltige Getränke werden nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben.

Andere alkoholische Getränke werden nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben. Die gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 9 JuSchG bleiben unberührt.

Der Veranstalter sowie das beauftragte Personal sind berechtigt, jederzeit einen Altersnachweis zu verlangen. Kann das Alter nicht nachgewiesen werden, kann die Abgabe alkoholischer Getränke verweigert werden.

Die Weitergabe alkoholischer Getränke an Personen, die diese nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht konsumieren dürfen, ist untersagt.

An erkennbar alkoholisierte Personen kann die Abgabe alkoholischer Getränke verweigert werden.

Offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Personen können zum Schutz aller Besucher*innen vom Zutritt ausgeschlossen oder des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden.

13. Notfälle

Im Notfall sowie bei Evakuierungen oder sonstigen Sicherheitsmaßnahmen sind die Anweisungen der Veranstaltungsleitung, der Crew, des Sicherheitsdienstes sowie der Rettungs- und Einsatzkräfte unverzüglich zu befolgen.

Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder blockiert werden.

14. Fundsachen

Gefundene Gegenstände können bei der Crew abgegeben werden. Fundsachen können nach der Veranstaltung über den Veranstalter angefragt werden.

15. Haftung

Der Besuch der Veranstaltung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Übrigen haftet der Veranstalter ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Besucher*innen haften für von ihnen verursachte Schäden gegenüber dem Veranstalter oder Dritten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eltern und andere Aufsichtspersonen haften für die ihnen anvertrauten Kinder entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

16. Mitbringen von Gegenständen

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.

Ausgenommen von dem Verbot eigener Speisen und Getränke sind ausschließlich medizinisch notwendige Lebensmittel oder Getränke. Besucher*innen werden gebeten, sich hierzu vorab an den Veranstalter zu wenden oder das Einlasspersonal anzusprechen. Folgende Gegenstände dürfen ebenfalls nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden:

Der Veranstalter behält sich vor, verbotene Gegenstände am Einlass zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Aufbewahrung besteht nicht.

17. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Festivalordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juli 2026